Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen.
Fassung vom 15. Dezember 2022. Massgebend ist die deutsche Originalfassung.
1. Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Dienstleistungen, die Tessi Switzerland (nachstehend «TESSI» oder «Dienstleister») für den in den Besonderen Bedingungen genannten Kunden (nachstehend «Kunde») erbringt.
2. Vertragsdokumente
Der «Vertrag», der die vertragliche Beziehung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden (nachstehend «Parteien») regelt, besteht – sofern vorhanden – aus folgenden Dokumenten:
- Besondere Bedingungen und ihre möglichen Anlagen (einschliesslich Service Level Agreement «SLA» und Bedingungen für die Verarbeitung von Personendaten);
- den vorliegenden AGB.
Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten ist das übergeordnete Dokument massgebend. Sofern die Parteien keine anderslautende schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung auf den Vertrag. Der vorliegende Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Entwürfe, Vereinbarungen und Absprachen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand. Der Vertrag kann nur durch ein von den Parteien gegenseitig unterzeichnetes, schriftliches Dokument geändert werden.
3. Pflichten der Parteien
3.1. Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister verpflichtet sich, die zur ordnungsgemässen Erbringung der Dienstleistungen erforderliche Sorgfalt und Umsicht unter den im Service Level Agreement (wo vorhanden) festgelegten Bedingungen zu wahren und den Kunden über allfällige Schwierigkeiten oder Vorfälle in Kenntnis zu setzen, die sich während der Erbringung der Dienstleistungen ergeben können.
3.1.1. Beratungspflichten
Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden während der Erfüllung des Vertrags zu beraten, damit die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen erbracht werden können.
3.1.2. Sicherheit
Ist für die Erbringung der Leistungen ein Zugang zum IT-System des Kunden erforderlich, so wird der Dienstleister dies in Übereinstimmung mit der Sicherheitspolitik der TESSI-Gruppe für Informationssysteme tun. In diesem Zusammenhang muss er dafür sorgen, dass er keine Leistungen erbringt, die vom Kunden nicht angefordert oder mit ihm vereinbart wurden, und Unbefugten keinen Zugang zu seinen Geschäftsräumen gewährt
3.1.3. Eingesetzte Ressourcen
Der Dienstleister ist verantwortlich für die Auswahl und den Einsatz der Teammitglieder, die die Dienstleistungen erbringen, sowie für deren Fachkenntnisse und Qualifikation. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um ein gleichbleibendes Qualitätsniveau seiner Teammitglieder während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Mitarbeitenden des Dienstleisters erbringen die Dienstleistungen am (an den) in den Besonderen Bedingungen angegebene(n) Standort(en), oder, falls nicht genau angegeben, am Standort von Tessi. Werden die Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, benennt der Dienstleister einen Mitarbeitenden, der das betriebliche Monitoring der Dienstleistungen durchführt ; in diesem Zusammenhang wird der Kunde alles tun, um den Teammitgliedern des Dienstleisters, die in seinen Geschäftsräumen eingesetzt werden sollen, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeitenden des Dienstleisters unterstehen während der gesamten Vertragslaufzeit der Weisungsbefugnis des Dienstleister. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Dienstleister in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber die alleinige Verantwortung für das administrative, buchhalterische und personelle Führung seiner an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligten Mitarbeitenden trägt. In keinem Fall teilt der Kunde dem Personal des Dienstleisters seine allfälligen Beobachtungen direkt mit; stattdessen informiert der Kunde seine in den Besonderen Bedingungen genannte Ansprechperson diesbezüglich. Der Kunde setzt den Dienstleister über allfällige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Mitarbeitenden des Dienstleisters in den Geschäftsräumen des Kunden schriftlich in Kenntnis. Ferner behält sich der Dienstleister das Recht vor, sein Personal für andere Tätigkeiten einzusetzen, wenn dies nach dem Arbeitsrecht und zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Erfüllung des Arbeitsvertrags des betreffenden Mitarbeitenden erforderlich ist.
3.1.4 Post Auftrag
Der Kunde beauftragt den Dienstleister ausdrücklch, alle Briefe, einschliesslich Einschreiben, im Namen und im Auftrag des Kunden ausschliesslich zur Erfüllung und für die Dauer des Vertrags an den Postdienst zu übergeben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die geeigneten Vorkehrungen mit dem Postdienst zu treffen, insbesondere den Dienstleister beim Postdienst als Deponenten anzumelden. Die diesbezüglichen Dienstleistungen gelten zum Zeitpunkt der Einlieferung als erbracht.
3.1.5 Portokosten
Wenn die Postdienstleistungen nicht im Rahmen des Postdienstleistungs- vertrags des Kunden erbracht werden, beauftragt der Kunde den Dienstleister ausdrücklich damit, jeden Briefumschlag, einschliesslich Einschreibeumschläge, im Namen und im Auftrag des Kunden ausschliesslich für die Erfüllung und Dauer dieses Vertrags zu frankieren.
3.1.6 Volumina und Fristen
Sofern Verarbeitungsfristen vorgesehen sind, bestätigt der Kunde, dass diese Fristen nur eingehalten werden können, wenn die vom Kunden gelieferten Ausrüstungsgegenstände und Tools (soweit erforderlich) nicht fehlerhaft sind und die zu verarbeitenden Volumina die zuvor vom Kunden mitgeteilten, prognostizierten Volumina nicht um mehr als 10% überschreiten.
3.1.7 Mögliche Vertragsstrafen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegt der Dienstleister keinerlei Vertragsstrafen. Sind gemäss den Besonderen Bedingungen oder den Anlagen Vertragsstrafen vereinbart, dürfen diese ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen und unabhängig vom Grund unter keinen Umständen fünf Prozent (5%) des monatlichen Betrags (ohne Mehrwertsteuer) überschreiten, der dem Kunden vom Dienstleister in dem von dem Verstoss betroffenen Monat in Rechnung gestellt wurde. Vereinbarte Vertragsstrafen werden in dem Monat in Rechnung gestellt, der auf den Monat folgt, in dem der Verstoss erfolgte. Sie werden binnen einer Frist von 45 Tagen nach Eingang der Rechnung beglichen. Für den Fall, dass der Verstoss nicht ausschliesslich auf das Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen ist, oder im Falle höherer Gewalt, ist keine Vertragsstrafe geschuldet.
3.2. Allgemeine Pflichten des Kunden
3.2.1. Mitwirkungspflichten
(a) Der Kunde übermittelt dem Dienstleister so schnell als möglich alle Informationen, die der Dienstleister zur ordnungsgemässen Erbringung der im Vertrag definierten Dienstleistungen für erforderlich erachtet, sowie die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten und Dokumente in präziser, lesbarer und vollständiger Form. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstleister zur ordnungsgemässen Erbringung der Dienstleistungen Zugang und Nutzung seines Informationssystems zu ermöglichen.
(b) Der Kunde stellt die seinerseits für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Mitarbeitenden und stellt sicher, dass diese hinreichend verfügbar sind, um ihre Aufgaben im Einklang mit der Organisation der Dienstleistungserbringung (einschliesslich Workshops für das Lösungsdesign) zu erfüllen.
(c) Ausstehende Kosten (Löhne, Zusatzmaterialien und allgemeine Unternehmenskosten), die dem Dienstleister durch Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung oder unzureichenden Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, hat der Kunde zu tragen;
(d) Führt die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden zu einer Verzögerung der Dienstleistungserbringung von mehr als zwei (2) Monaten, kann der Dienstleister den Vertrag schriftlich kündigen und vom Kunden Schadenersatz für die dem Dienstleister entstandenen Schäden verlangen. Soweit gesetzlich keine zwingende weitergehende Haftung vorgesehen ist, kann der Schadensersatz den im Vertrag vereinbarten Betrag nicht übersteigen.
3.2.2. Überwachungspflicht
Der Kunde ist für die Überwachung der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Wird binnen einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum der Dienstleistungserbringung keine Rüge betreffend einer vertragswidrigen Leistungserbringung geltend gemacht, gelten diese Leistungen als akzeptiert bzw. abgenommen.
3.2.3. Schutz von geistigen Eigentumsrechten, Datenbanken und Personen-
daten Der Kunde behält das Eigentum an allen von ihm erstellten oder gesammelten Daten und Informationen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt der so zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente sowie für die Datenverarbeitungshinweise, deren Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften er gewährleistet. Soweit erforderlich sichert der Kunde zu, dass er über die für die Erstellung und Übertragung seiner Datenbank erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen verfügt. Für den Fall, dass die Teams des Dienstleisters verpflichtet sind, die in der IT- Umgebung des Kunden installierte Software zu verwenden, um die Dienstleistungen zu erbringen, garantiert der Kunde, dass er von den jeweiligen Rechteinhabern die erforderlichen Berechtigungen erhalten hat, um es dem Dienstleister zu ermöglichen, seine software im Namen des Kunden entweder vor Ort oder per Fernzugriff zu betreiben oder zu nutzen.
3.2.4. Bereitstellung von Gerätschaften
Wenn die Erfüllung des vorliegenden Vertrags die Bereitstellung von Gerätschaften durch den Kunden erfordert, verpflichtet sich dieser, dem Dienstleister diese Geräte unter den in den Besonderen Bedingungen festgelegten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für die Wartung und Versicherung dieser Geräte verantwortlich. Kommt der Kunde der Wartungspflicht für seine Gerätschaften nicht nach, befreit dies den Dienstleister aus der Haftung für Schäden, die sich daraus bei der Erbringung der Dienstleistungen ergeben können.
4. Preise
4.1. Preisermittlung
Die finanziellen Bedingungen in Bezug auf die Dienstleistungen sind in den Besonderen Bedingungen und deren Anlagen aufgeführt. Wenn der Preis für die Dienstleistungen als Festpreis vereinbart ist, basiert dieser auf den vom Kunden genannten geschätzten Volumina und kann daher vom Dienstleister mit Zustimmung des Kunden angepasst werden, falls sich diese Schätzungen ändern. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich Gebühren, Auslagen, Versandkosten (Umschläge, Bögen usw.) etc. Überweisungsgebühren im Falle einer SEPA-Zahlung hat der Kunde zu tragen. Der Kunde darf unter keinen Umständen die Zahlung vorab verrechnen, kürzen oder aussetzen oder die Preise ändern.
4.2. Preisanpassung
Die Preise können jährlich zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht werden, und zwar auf der Grundlage des höheren Wertes der (i) Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik, oder (ii) der prozentualen Preiserhöhung, die der Lieferant der Software im Rahmen seines Vertrags mit Tessi anwendet. Die neuen Preise werden automatisch auf alle Leistungen angewendet, die nach dem Datum der Preisanpassung erbracht werden. Gegebenenfalls kann ein Rückgang der Volumina unter 20% des erwarteten Volumens dem Dienstleister gestatten, die Preise neu zu verhandeln.
4.3. Revisionsklausel
Ungeachtet der oben enthaltenen Preisänderungsklausel hat der Dienstleister im Falle eines erheblichen Anstiegs der mit der Vertragserfüllung verbundenen Kosten das Recht, eine Neubewertung des Preises für die noch zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Gemäss ihrer Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit verpflichten sich die Parteien, sich bei Bedarf zu treffen, um eine Einigung über die neuen finanziellen Bedingungen zu erzielen.
5. Rechnungstellung und Zahlung
5.1. Zahlungsbedingungen
| Kategorie | Rechnungstellung |
|---|---|
| Hardware und/oder Software | 100% bei Auftragserteilung |
| Einrichtung/Parametrisierung | Bis zu CHF 20.000: 100% bei Auftragserteilung Über CHF 20.000: 80% bei Auftragserteilung, und 20% nach durchführung |
| Software und/ oder Hardware-wartung | 100% jährlich im Voraus (im ersten und letzten Jahr auf pro rata temporis-Basis) |
| Volumenbasierter Preis | am Monatsende |
Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Ausstellungsdatum per Banküberweisung zu zahlen. Jeder Zahlungsverzug kann zur Anwendung jährlicher Verzugszinsen in Höhe des doppelten jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes führen. Des Weiteren kann der Dienstleister im Falle eines solchen Verzugs die Erfüllung seiner Pflichten aussetzen, nachdem er den Kunden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, bis die Zahlung eingegangen ist.
5.2. Einbehaltene Quellensteuer, sonstige Abgaben
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn eine indirekte Steuer, insbesondere die Mehrwertsteuer, fällig ist, wird der Preis entsprechend erhöht, und der Dienstleister schickt dem Kunden eine Rechnung, auf der der Steuerbetrag gesondert ausgewiesen ist. Für den Fall, dass aufgrund der geltenden lokalen Gesetzgebung von der dem Dienstleister geschuldeten Zahlung eine Steuer oder Abgabe einbehalten wird, muss der Kunde, nachdem er den Dienstleister hierüber in Kenntnis gesetzt hat, den entsprechenden Steuerbetrag von dem geschuldeten Preis abziehen, sofern diese Steuer tatsächlich an die zuständigen Behörden entrichtet wird. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde dem Dienstleister binnen 30 Tagen nach der Zahlung an die Behörden eine offizielle Empfangsbestätigung, eine Bescheinigung oder einen anderen gültigen Nachweis über die Entrichtung der Steuer aus. Sollte der Kunde die Steuer nicht entrichten oder einen höheren Betrag als den Steuerbetrag einbehalten oder, wie oben erwähnt, keinen Zahlungsnachweis vorlegen, so hat er dem Dienstleister den Steuer- oder Überschussbetrag zuzüglich allfälliger Strafzahlungen und/oder Zinsen unverzüglich zu erstatten.
6. Haftung des Dienstleisters
Ungeachtet weiterer Vertragsbestimmungen wird die Haftung der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wie folgt beschränkt: Für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden haften die Parteien der Höhe nach unbeschränkt; für leichtfahrlässig verursachte direkte Schäden ist die Haftung der Parteien pro Vertragsjahr auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis, aus dem der Anspruch entstanden ist, gezahlt hat (ohne Steuern). Indirekte Schäden und Folgeschäden sind - soweit gesetzlich zulässig - von der Haftung ausgeschlossen. Die Parteien haften für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeitende, Unterauftragnehmer) wie für ihr eigenes Verhalten. Ferner ist der Dienstleister nur für die ihm im vorliegenden Vertrag ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben verantwortlich. Der Dienstleister haftet in keiner Weise für die Nutzung der Ergebnisse der Dienstleistungen durch den Kunden oder für den Inhalt der vom Kunden bereitgestellten und/oder in die Lösung einbezogenen Daten oder Dokumente.
7. Kontinuität der Dienste
Im Falle einer erheblichen Verlangsamung des IT-Systems und/oder der Nichtverfügbarkeit der Gerätschaften, die dem Dienstleister vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, und/oder eines Fehlers bei der Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Elemente, der nicht dem Dienstleister zuzurechnen ist, schuldet der Kunde in jedem Fall den in den Besonderen Bedingungen angegebenen vollen Preis. Des Weiteren haftet der Dienstleister nicht für Betriebsunterbrechungen, die für Reparatur- oder Wartungsarbeiten oder für die Einführung neuer Systeme erforderlich sind.
8. Versicherung
Der Dienstleister erklärt, dass eine Berufshaftversicherung besteht und diese während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten wird, um direkte Schäden materieller oder immaterieller Art im vereinbarten Umfang abzudecken, für die der Dienstleister gemäss Vertrag einzustehen hat.
9. Geheimhaltung
Die Parteien erkennen die Vertraulichkeit aller zur Erfüllung des Vertrags zwischen ihnen ausgetauschten Informationen und Daten an und verpflichten sich, die Vertraulichkeit dieser Informationen und Daten zu wahren, mit Ausnahme von (i) öffentlich zugänglichen Daten, ii) Daten, die der empfangenden Partei bereits bekannt sind, iii) Daten, die die empfangende Partei durch die interne, unabhängige Arbeit ihres Personals, das keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hat, in gutem Glauben entgegengenommen hat, und iv) alle zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten, anderslautenden Bestimmungen. Alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben werden, werden von der empfangenden Partei in der derselben Weise behandelt, in der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, und dürfen nur für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Diese Bestimmung bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsende weiterhin gültig.
10. Änderungen
10.1 Auf Initiative des Kunden
Der Kunde setzt den Dienstleister so schnell wie möglich über alle erforderlichen Änderungen in Kenntnis. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden eine zeitnahe Antwort zu den Folgen dieser Änderungen zu geben.
10.2 Auf Initiative des Dienstleisters
Der Dienstleister ist berechtigt, die Dienstleistungen zu ändern, sofern die Änderungen Leistungsbedingungen bieten, die den bestehenden mindestens gleichwertig sind.
10.3 Änderungsvereinbarung
Die Parteien können jederzeit gemeinsam neue Bedingungen vereinbaren, die sie in neuen Besonderen Bedingungen festlegen, welche die früheren Bedingungen ersetzen.
11 Laufzeit
Die Dauer des Vertrags ist in den Besonderen Bedingungen festgelegt. Andernfalls wird der Vertrag für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab seiner Unterzeichnung geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils aufeinander folgende Zeiträume von einem Jahr, sofern er nicht vertragsgemäss gekündigt wird. Sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, kann jede der Parteien den Vertrag drei (3) Monate vor Ablauf seiner Laufzeit oder seines Jahrestages kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung beinhaltet die Pflicht des Kunden, alle ausstehenden Beträge spätestens am Tag des Vertragsendes an den Dienstleister zu entrichten.
12 Ausserordentliche Kündigung
Im Falle eines wiederholten oder fortgesetzten Verstosses einer Partei gegen ihre Pflichten aus dem Vertrag ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die schriftliche Mitteilung, in der sie der anderen Partei den Verstoss angezeigt hat, dreissig (30) Tage lang ohne Wirkung bleibt. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung muss der Kunde den Dienstleister für alle bis zum Kündigungsdatum des Vertrags geleisteten Arbeiten und angefallenen Kosten bezahlen.
13 Abwerbeverbot
Ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Dienstleisters verzichtet der Kunde bis zum Abschluss der Erbringung jeder in diesem Vertrag genannten Leistung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsablauf darauf, direkt oder über eine Mittelsperson einen an der Erbringung der genannten Dienstleistungen beteiligten Mitarbeitenden des Dienstleisters abzuwerben, es sei denn, der Kunde leistet an den Dienstleister eine Entschädigung in Höhe eines Betrags, der den Löhnen entspricht, die der/die betreffende(n) Mitarbeitende(n) in den 12 Monaten vor ihrem/seinem Ausscheiden bezogen hat/haben.
14 Personendaten
Wenn personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, sind die Bedingungen für eine solche Verarbeitung in der Anlage «Verarbeitung von Personendaten» geregelt.
15 Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für Verzögerungen oder Verstösse haftbar gemacht werden, die sich aus dem Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ergeben. Die Parteien erkennen an, dass ein Ereignis höherer Gewalt unter anderem zu Folgendem führen kann: Ausfall eines Telekommunikations- oder Stromnetzes, Streik, Aussperrungen von Drittunternehmen, die sich auf die Leistungen auswirken, terroristische Handlungen, Aufruhr oder Unruhen, Bürgerkrieg, Krieg, Anschlag, extreme Witterungsbedingungen oder Erdbeben, Überschwemmungen, Wasserschäden, Brände, Stürme; staatliche oder gesetzliche Beschränkungen; Pandemien; Sperrung von Verkehrswegen, Transport- oder Beförderungsmitteln aus irgendeinem Grund. Die Partei, die ein Ereignis höherer Gewalt geltend machen will, muss die andere Partei so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen, sobald sie von einem solchen Ereignis Kenntnis erlangt hat. Sobald die Auswirkungen, die sich aus dem genannten Ereignis höherer Gewalt ergeben, beseitigt sind, nimmt die betroffene Partei die Erfüllung ihrer Pflichten unverzüglich wieder auf. Für den Fall, dass die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauern, vereinbaren die Parteien, dass der vorliegende Vertrag nach Erhalt eines Einschreibens mit Rückschein automatisch gekündigt werden kann, ohne dass sich dies auf die Zahlungsbedingungen für die erbrachten Dienstleistungen auswirkt.
16 Untervergabe – Beauftragung
Der Kunde ermächtigt den Dienstleister, die Dienstleistungen ganz oder teilweise an eine Tochtergesellschaft der Tessi Gruppe unterzuvergeben, es sei denn, diese Tochtergesellschaft hat ihren Sitz ausserhalb des Hoheitsgebiets der Schweiz; in diesem Fall holt der Dienstleister die vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden ein. In jedem Fall bleibt der Dienstleister gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrags und der Dienstleistungen der von ihm in Anspruch genommenen Unterauftragnehmer haftbar. Die Abtretung, Subrogation, Ersetzung oder jede Form der Übertragung des vorliegenden Vertrags durch die eine oder andere Partei ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei untersagt. Der Kunde ermächtigt den Dienstleister jedoch ausdrücklich, den Vertrag an eine Tochtergesellschaft der Tessi Gruppe abzutreten. Im Falle der Abtretung des vorliegenden Vertrags durch den Dienstleister haftet dieser nicht mehr gesamtschuldnerisch oder als Solidarschuldner für die ordnungsgemässe Erfüllung des abgetretenen Vertrags.
17 Sonstiges
Der Kunde ermächtigt der Dienstleister, seinen Namen und sein Logo zu kommerziellen Zwecken anzugeben und zu reproduzieren. Kein Verschulden, keine Verzögerung oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Ausübung eines im Vertrag angegebenen Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Rechts gilt als Verzicht auf diese Befugnis oder dieses Recht. Ein allfälliger gültiger Verzicht ist überdies nicht als Verzicht auf diese Rechte in der Zukunft auszulegen. Der ausdrückliche Verzicht einer Partei, eines ihrer Rechte geltend zu machen, kann nicht als Verzicht dieser Partei auf die Ausübung ihrer sonstigen Rechte aus diesem Vertragsverhältnis ausgelegt werden. Für den Fall, dass eine der Klauseln dieses Vertrags für unwirksam, ungeschrieben, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt wird, gilt diese Klausel als ungeschrieben und hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Fortführung des Vertrags als Ganzes, es sei denn, die genannte Klausel stellte am Tag der Vertragsunterzeichnung einen massgeblichen Faktor für eine der Parteien dar. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um diese Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die ihre ursprüngliche Absicht widerspiegelt.
18 Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Die Wirksamkeit des vorliegenden Vertrags und aller sonstigen Angelegenheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Auslegung, Erfüllung oder Beendigung unterliegen schweizerischem Recht, mit Ausnahme des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) und des Kollisionsrechts. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Angelegenheiten oder Streitigkeiten zu bemühen, über die Uneinigkeit herrschen kann, bevor sie den nachstehend angegebenen Rechtsweg einschlagen. Für Fälle, in denen keine gütliche Einigung erzielt werden kann, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wirksamkeit, Auslegung, Erfüllung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags und ganz allgemein für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag als ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich-1, Schweiz.